Allgemeine Reisebedingungen der SJD –Die Falken Kreisverband Düsseldorf


Liebe Teilnehmer*innen, liebe Eltern,

 

wir bieten Ihnen / Euch die Teilnahme an einer Freizeit unseres Jugendverbandes an, mit unserem Angebot möchten wir uns ganz bewusst von den kommerziellen Reiseanbietern unterscheiden.

 

Bei unserem Angebot steht das solidarische Miteinander der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Gleichwohl können wir nicht daran vorbeigehen, dass unsere Freizeiten nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinden. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Teilnehmer*innen-Vertrages. Sie werden sehen, dass Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

 

Unsere Freizeiten werden nach den Erziehungsprinzipien der Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken durchgeführt. Insbesondere gehört hierzu die koedukative Erziehung zu Emanzipation und Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen. Dazu gehört auch die Unterbringung in gemischt-geschlechtlichen Zeltgruppen. Die Gruppen schlafen ohne ihre Gruppenleitungen im Zelt. Die Zeltlagergrundsätze unseres Verbandes sind bei uns jederzeit einsehbar. Zusätzlich bieten wir für die meisten Freizeiten einen Informationsabend an, zu dem wir Sie / Euch rechtzeitig vor der Freizeit einladen werden.

 

Neben dem Sicherungsschein senden wir Ihnen / Euch rechtzeitig einen Infobrief zu, der z.B. die genaue Abfahrts- und Ankunftszeit, eine Kofferliste, ein vorläufiges Programm und andere nützliche Informationen enthält.

 

I. Anmeldung

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV), den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen im Prospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unseren Anmeldekarten /- formularen erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des FV zustande.

 

II. Zahlung des Teilnehmer*innenbetrages

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro pro Teilnehmer*in zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung aller weiteren Reiseunterlagen fällig.

 

III. Leistungen

1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen auf der Website, sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den FV.

 

2. Vermittelt der FV im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.

 

IV. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl FV als auch die / der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der FV wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

Der FV ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten der / dem Reisenden zur Last.

 

V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

 

1. Wir können bis zu 14 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vom FV genannte Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird.

 

2. Wir sind berechtigt, den Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

3. Der FV ist verpflichtet, die Teilnehmer*innen über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Teilnehmer*innenzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon, zu unterrichten.

 

VI. Rücktritt

1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

 

2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistung verlangen.

 

3. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalisierte Entschädigung verlangen, die sich pro Person nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet:

 

bis 30. Tag vor Abreise : 10%

 

bis 15. Tag vor Abreise : 50%

 

bei noch späterem Rücktritt: 100%

 

VII. Ausschluss

Bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung können Teilnehmer*innen von der Maßnahme ausgeschlossen und kostenpflichtig zum Aufenthaltsort einer / eines Erziehungsberechtigten, bzw. ihrer / seiner Vertretung rückgeführt werden (Kosten für Betreuer*innen, die den / die ausgeschlossene/n Teilnehmer*in begleiten, müssen ebenfalls von den Erziehungsberechtigten beglichen werden.). Auf dem Entsendebogen ist die diesbezügliche Anschrift der / des Erziehungsberechtigten bzw. der Vertretung verbindlich zu nennen.

 

VIII. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.

 

2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe, bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

 

3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an die in der Anmeldebestätigung genannte Anschrift.

 

4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

 

IX. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

1. Im Prospekt haben wir Sie über eventuell notwendige Pass- und Visumserfordernisse, einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald diese uns bekannt werden, unverzüglich unterrichten.

 

2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie alleine verantwortlich.

 

3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, sodass Sie die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.

 

X. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen dem FV und dem / der Teilnehmer*in richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

SJD – Die Falken

Kreisverband Düsseldorf

Unter den Eichen 62a

40625 Düsseldorf

 

Tel: 0211/929440

Fax: 0211/9294422

E-Mail: info@duesselfalken.de

 

Insolvenzversicherer:

ARAG Allgemeine Versicherung